Beitragsordnung

 

§ 1 Rechtliche Zusammenhänge

 

(1) Diese Beitragsordnung ist gemäß Satzung §7(1) von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes am 21.03.2022 beschlossen.
(2) Sie ersetzt die Beitragsordnung vom 20.03.2019 und gilt ab dem zweiten Quartal 2022. Änderungen sind von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.

 

§ 2 Beitragspflicht

 

(1) Alle ordentlichen und fördernden Mitglieder des Vereins sind zur Beitragszahlung verpflichtet.
(2) In begründeten Fällen kann der Vorstand eine teilweise, volle oder zeitweise Beitragsbefreiung beschließen. Er muss diese Entscheidung schriftlich dokumentieren und jährlich überprüfen.

 

§ 4 Beitragshöhe

 

(1) Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 39 Euro im Vierteljahr.
(2) Bei Teilnahme am Gymnastik-Programm erhöht sich der Beitrag um 66 Euro im Vierteljahr und beträgt insgesamt 105 Euro.
(3) Für Angehörige beträgt der Beitrag 12 Euro im Vierteljahr.
(4) Fördernde Mitglieder legen die Beitragshöhe selbst fest. Als Richtsatz gilt ein Jahresbetrag von 100 Euro. Der Förderbeitrag soll regelmäßig mit gleichbleibendem Betrag bezahlt werden.
(5) Ehren-Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise

 

(1) Die Abrechnungsperiode für ordentliche Mitglieder ist das Kalendervierteljahr. Der Beitrag ist jeweils bis zum 10. Arbeitstag eines Quartals fällig.
(2) Förderbeiträge sind jährlich zur Jahresmitte fällig, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Eintritt bzw. Austritt wird vom Kassenwart ein zeitanteiliger Beitrag festgelegt. Ein Austritt kann jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahrs durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von einem Monat erfolgen.
(4) Die Beitragszahlung soll bargeldlos erfolgen; vorzugsweise sollen die Mitglieder dem Verein ein Mandat zum Lastschrifteinzug gemäß den SEPA-Regeln erteilen.
(5) Kommt das Mitglied mit seiner Beitragszahlung in Verzug, so erfolgt eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Wenn der Beitrag trotz zweimaliger Aufforderung bis Jahresende nicht bezahlt ist, erfolgt nach §5(2) der Satzung automatisch ein Ausschluss.

 

   e v a n d a - Beiträge    vierteljährlich im voraus
       
 N  ordentliche Midglieder (Betroffene)    39 Euro
 G  ordentliche Mitglieder (Betroffene) mit Gymnastik    105 (39+66) Euro
 A  ordentliche Mitglieder (Angehörige)    12 Euro
 E  Ehrenmitglieder    beitragsfrei
 F  Fördermitglieder    nach Vereinbarung

 

Bankverbindung: Frankfurter Volksbank, IBAN: DE 69501900006000017793, BIC: FFVBDEFF Vereinsregister VR 14050 Amtsgericht Frankfurt am Main

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 21.03.2022

Unsere Beitragsordnung kann man sich hier als PDF-Datei herunterladen